Feste

…feiern in Oberjoch – im Allgäu

Sie suchen eine passende und außergewöhnliche Location für Ihren Geburtstag, eine Firmenfeier, Taufe oder gar Ihre anstehende Hochzeit bzw. Hochzeitsfeierlichkeiten?

Die Wiedhag-Alpe

…bietet im Innenbereich Platz für 50-60 Personen, sowie unter freiem Himmel bis 120 Personen. Gerade für Feiern tagsüber, vielleicht kombiniert mit einem Skitag oder einer Wanderung, ist sie genau das Richtige.

Sie profitieren von:

  • professioneller und persönlicher Organisation
  • erstklassiger Abwicklung bis ins Detail durch jahrelange Erfahrung in der Eventorganisation und bei der Ausrichtung von Hochzeiten
  • persönlicher und kostenloser Beratung vor Ort (Vorab-Gespräch)
  • Flexibilität
  • Dekoration ganz nach Ihren Wünschen
  • Fachkundiger Service
  • Exzellente Küche
  • Individuelle Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Vorstellungen
    wie z.B. Menüwahl, Kaffee und Kuchen etc.
  • Herzlichen Gastgeber-Team
  • Unterstützung bei der Organisation von einem Rahmenprogramm
    wie z.B. Alphornbläser, Live-Musik, Blumenschmuck & Deko,
  • Begrüßung am knisternden Lagerfeuer, Schneeschuh- oder Fackelwanderung uvm.
    Unterstützung bei der Quartiersuche oder Shuttle-Organisation

Erleben Sie unvergessliche Stunden in einem einzigartigen urigen Ambiente.

Gut zu wissen

1.Die angegebenen Preise gelten bis Ende unserer Sommersaison 2016!
Im Bedarfsfall werden saisonale Produkte durch andere ersetzt!

2. …und wenn dann wider Erwarten doch etwas dazwischen kommen sollte:
Unsere Stornobedingungen:
Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Restaurant „Wiedhag-Alpe“ oder „Erdinger Urweisse Alp“ geschlossenen Vertrags bedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Falle Anteile der vereinbarten Leistung zu zahlen, auch wenn der Kunde die Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Restaurant „Wiedhag-Alpe“ oder „Erdinger Urweisse Alp“ berechtigt, 35 % des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des entgangenen Verzehrumsatzes. Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung zzgl. Getränke x Teilnehmerzahl. Getränke werden mit einem Drittel des Menüs berechnet.

Der Kunde meldet die genaue Personenzahl bis spätestens drei Tage vor der Veranstaltung. Sollte sich die Personenzahl danach reduzieren, berechnet das Restaurant dennoch die Personenzahl, die spätestens drei Tage vorher angegeben wurde.

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